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BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 324/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses - Vorherige Zusage einer Absicherung "sämtlicher" Ansprüche durch das Konkursausfallgeld - Erteilung einer falschen Rechtsauskunft
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Fristen für ordentliche Kündigung von Arbeitern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 09.06.1988 - 6 Ca 1395/86
- LAG Hamm, 23.01.1989 - 16 Sa 1173/88
- BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 324/89
Papierfundstellen
- DB 1991, 710
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86
Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG ) …
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 324/89
Der Senat kann die Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur daraufhin überprüfen, ob dieses alle tatsächlichen Umstände berücksichtigt hat, ob die vom Berufungsgericht angenommene Bedeutung der Erklärung den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 57, 231 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG; BAGE 57, 256 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88
Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei …
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 324/89
Zu Recht hat es angenommen, daß diese für den Konkursverwalter geltende Haftungsbestimmung auf den Sequester entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH, NJW 1989, 1034). - BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86
Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der …
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 324/89
Verletzt der Konkursverwalter, ohne daß eine dieser Voraussetzungen vorliegt, Pflichten, die ihn z.B. als Verhandlungs- oder Vertragspartner eines Dritten treffen, haftet die Konkursmasse, nicht der Verwalter als ihr Repräsentant (vgl. BGH, NJW 1987, 844 und 3133; BGH, NJW 1988, 209).
- BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 53/87
Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages - Dreijährige …
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 324/89
Der Senat kann die Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur daraufhin überprüfen, ob dieses alle tatsächlichen Umstände berücksichtigt hat, ob die vom Berufungsgericht angenommene Bedeutung der Erklärung den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 57, 231 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG; BAGE 57, 256 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 12.11.1987 - IX ZR 259/86
Persönliche Haftung des Konkursverwalters
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 324/89
Verletzt der Konkursverwalter, ohne daß eine dieser Voraussetzungen vorliegt, Pflichten, die ihn z.B. als Verhandlungs- oder Vertragspartner eines Dritten treffen, haftet die Konkursmasse, nicht der Verwalter als ihr Repräsentant (vgl. BGH, NJW 1987, 844 und 3133; BGH, NJW 1988, 209). - BGH, 02.02.1970 - II ZR 266/67
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 324/89
Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632). - BGH, 07.06.1956 - II ZR 52/55
Rechtsmittel
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 324/89
Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).